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Motorradanhänger absenkbarer Tieflader Kleinfahrzeugtransporter zul. Gesamtgewicht: 1.350 kg ABSENKANHÄNGER - fast ebenerdiges Befahren des Anhängers möglich
Idealer Anhänger zum Transport von z.B.
Allgemeine Bedingungen für die Anhängervermietung 1.Übergabe Der Mieter erhält das Fahrzeug von der Firma Autobedarf Zurek (im Folgenden auch „Vermieter“ genannt) zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort. Das Fahrzeug wird im verkehrssicheren und einwandfreien Zustand an den Mieter übergeben. Etwa vorhandene Schäden werden im Mietvertrag dokumentiert. 2. Rückgabe Der Mieter gibt den von innen gesäuberten Anhänger an dem vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurück. Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, einen Zuschlag von 50,00 € für jeden weiteren angebrochenen Tag als pauschale Entschädigung zu verlangen. Der Zustand des Anhängers wird nach der Rückgabe überprüft. Evtl. vorhandene Schäden werden mit bekannten Schäden anhand der vor der Übergabe festgestellten und im Mietvertrag dokumentierten Daten, abgeglichen. 3. Haftung des Mieters Der Mieter haftet für jeden Schaden an dem vermieteten Anhänger, der auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters zurückzuführen ist. Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb des Anhängers durch den Mieter einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem der vermietete Anhänger beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter auch für den dem Vermieter während der Dauer der Reparatur des beschädigten oder der Ersatzbeschaffung des zerstörten Anhängers entstehenden Mietausfalls. Der Vermieter ist in diesen Fällen berechtigt, pauschal für die Anzahlt der Tage, die 50 % der tatsächlichen Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer ausmachen, pro Tag den Tagespreis in Höhe von 50,00 € zu verlangen. Beiden Parteien des Mietvertrages bleibt nachgelassen, einen höheren bzw. einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. 4. Mietpreise
Der Mietpreis ist bei Vertragsabschluss fällig und berechnet sich nach folgender Staffelung:
Tag 50,00 €
Wochenende von Freitag 12:00 Uhr bis Montag 9:00 Uhr 120,00 €
1 Woche von Freitag bis Freitag 150,00 €
10 Tage von Freitag 12:00 Uhr bis Montag 9:00 Uhr 175,00 € 14 Tage 220,00 €
KAUTION 200 € in Bar bei Abholung 5. Haftung des Vermieters Steht das gemietete Fahrzeug zum vereinbarten Übergabetermin nicht zur Verfügung, sei es als Folge eines Unfalls, wegen langwieriger Reparaturen und sonstiger nicht vorhersehbarer Umstände, haben beide Partner das Recht, diesen Vertrag zu kündigen. Im Falle diese Kündigung erhält der Mieter etwa bis dahin geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Für den Ausfall des Anhängers und die daraus resultierende Unmöglichkeit der Übergabe an den Mieter am vereinbarten Ort und zur vereinbaren Zeit haftet der Vermieter nur bei Vorsatz. Eine weitergehende Haftung – auch für grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. 6. Mindestalter Der Fahrer des Zugfahrzeuges muss seit mindestens einem Jahr in Besitz einer gültigen Fahrererlaubnis der Klasse 3 oder BE sein und das 21. Lebensjahr vollendet haben. Der Führerschein mit Personalausweis ist vor der Anhängerübergabe vorzulegen. 7. Auslandsfahrten Fahrten in benachbarte europäische Länder sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. 8. Reinigungsgebühren Wird bei Rückgabe des Anhängers festgestellt, dass der Mieter seinen Reinigungspflichten (siehe oben Punkt 2) nicht oder nur teilweise nachgekommen ist, so erhebt der Vermieter eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 50,00 €. 9. Reservierung und Rücktritt Die Reservierung des Anhängers für einen bestimmten Termin ist verbindlich. Bei vom Mieter veranlassten bzw. zu vertretenen Rücktritt vom Vertrag sind abhängig vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Vermieter die folgenden Anteile der vereinbarten Mietkosten zu zahlen. Dem Mieter beleibt es nachgelassen, einen geringeren Schaden aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages nachzuweisen.
10. Versicherungsschutz Haftpflicht für Selbstfahrervermietfahrzeuge in unbegrenzter Höhe für Personenschäden,Haftpflichtschäden und Vermögensschäden. Teilkaskoversicherung mit 150€ SB Vollkaskoversicherung mit 300€ SB 11. Schäden am Fahrzeug Reparaturen darf der Mieter nur nach Absprache mit dem Vermieter ausführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Veränderungen am Anhänger werden von einem Meisterbetrieb / einer Fachwerkstatt behoben. Die dabei anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. 12. Allgemeines Der Mieter erhält den Anhänger im ordnungsgemäßen und fahrbereiten Zustand. Er verpflichtet sich, den Anhänger inklusive aller Auf und Anbauten pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, wie er ihn übernommen hat. Der Anhänger wird bis zu Beginn der festgelegten Mietzeit am vereinbarten Ort an den Mieter Übergeben. Der Mieter fährt das Fahrzeug selbst oder stellt und haftet für den Fahrer. Er ist dafür verantwortlich, dass der jeweilige Fahrer eine für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzt. Vor der Fahrzeugübernahme erhält der Vermieter Einsicht in den Führerschein und Personalausweis des Mieters. 13. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck diese Ertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten. 14. Gerichtsstand Sofern rechtlich zulässig, ist für sämtliche Streitigkeiten und unabhängig vom jeweiligen Streitwert aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag das Amtsgericht Rheinberg und örtlich zuständig.
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